1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle ab dem 1. November 2013 zwischen uns, der Treuhandbüro Tokfi GmbH (nachfolgend auch Auftragnehmer oder „wir“ genannt, und Ihnen als unseren Mandanten (nachfolgend auch Auftraggeber oder „Sie“ genannt) mündlich oder schriftlich geschlossenen Verträgen.
(2) Massgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.
(3) Die AGB können jederzeit angepasst werden.
(4) Der besseren Lesbarkeit halber, haben wir in unseren Bestimmungen die männliche Form gewählt. Unsere AGB gelten selbstverständlich für alle Geschlechts- und Gesellschaftsformen.
(5) Abweichungen von den AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
2 Vertragsgegenstand
Die Firma Treuhandbüro Tokfi GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich Firmengründung, Buchhaltung, Personalwesen, Steuern sowie Beratung an. Die Konzepte werden individuell für den Auftraggeber erstellt und an den Mandanten und sein Geschäft angepasst.
3 Vertragsschluss / Dauer
(1) Die Präsentation und Bewerbung unserer Dienstleistungen auf unseren Webseiten, Broschüren oder in Form von Werbeanzeigen stellt kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit uns dar.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch eine mündliche oder schriftliche Annahme der Bestellung oder durch eine mündliche oder schriftliche Erbringung der bestellten Dienstleistung zustande.
(3) Die Abgabe oder die Zusendung der Unterlagen seitens des Auftraggebers stellen eine eindeutige Auftragserteilung dar.
(4) Mit Ausnahme von Beratungsleistungen und Firmengründungen besitzen Verträge zwischen der Treuhandbüro Tokfi GmbH und ihren Mandanten eine Gültigkeitsdauer für mindestens ein Jahr.
4 Preis und Preisabweichungen
(1) Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, beträgt der Preis unserer Dienstleistungen CHF 185,00 / Stunde. Mehrwertsteuer, Kleinmaterialien und Fahrspesen werden zusätzlich berechnet.
(2) Eine zur Auftragsdurchführung erforderliche oder vom Kunden gewünschte nachträgliche Änderung des Leistungsinhaltes führt zu einer angemessenen Anpassung des Honorars.
(3) Expressaufträge werden gesondert abgerechnet. Je nach Dringlichkeit und Auftragsvolumen wird mit einem Zuschlag von Fr. 50 - 80.- / Stunde honoriert.
(4) Die Auftragnehmerin kann je nach Situation einen Vorschuss verlangen. Die Auftragnehmerin kann bei Zahlungsverzug seitens Auftraggeber oder Insolvenzverdacht nur so viel Leistung erbringen, wie durch bisherige Zahlungen durch den Mandanten erbracht worden sind.
(5) Sobald der Auftrag abgeschlossen und die Leistung abholbereit ist, ist unser Honorar im Zug-um-Zug-Verfahren, spätestens jedoch nach 14 Tagen fällig.
(6) Mahnspesen wird Fr. 35.- / Mahnung verrechnet.
5 Ordentliche und ausserordentliche Kündigung
(1) Verträge mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr sind schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten auf ende Jahr zu kündigen.
(2) Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag weiter.
(3) Eine ausserordentliche Kündigung ist möglich, mit gegenseitigem Einverständnis durch Auftraggeber und Auftragnehmer, wenn der Vertragsinhalt unmöglich geworden ist (z.B. durch Tod einer Vertragspartei) oder die Vertragsparteien seine vertraglichen Bedingungen nicht erfüllen.
(4) Hat eine Partei fahrlässig für Kündigung zur Unzeit gesorgt, ist sie verpflichtet durch die Kündigung entstandenen Schaden der Gegenpartei zur ersetzen.
6 Abgabe der Unterlagen
Die Unterlagen müssen von einem saldo-mehrwertsteuer-pflichtigen Auftraggeber spätestens einen Monat nach Semesterende – im Juli und Januar – an uns ausgehändigt worden sein. Rechnet der Auftraggeber nach der effektiven Methode ab, so müssen die Unterlagen jeweils einen Monat nach Quartalsende – im April, Juli, September und Januar an uns ausgehändigt worden sein. Für den Geschäftsabschluss müssen alle Unterlagen des zu bearbeitenden Jahres vollständig und lückenlos spätestens bis zum 15. März des Folgejahres bei uns eingegangen sein.
7 Haftung
(1) Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen gehen wir davon aus, dass die uns übermittelten Belege und Informationen richtig und geschäftsmässig begründet sind und somit einer Überprüfung unsererseits nicht bedürfen.
(2) Ist der Auftraggeber mit dem von uns geleisteten Ergebnis oder einer Steuerrechnung nicht einverstanden, so ist uns das unverzüglich schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg mit Begründung mitzuteilen.
(3) Beruht das fehlerhafte Endresultat auf Verschulden des Auftraggebers, berechnen wir für die Nachbesserung CHF 185,00 pro Stunde.
(4) Liegt das Verschulden bei der Treuhandbüro Tokfi GmbH, ist dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber die Möglichkeit einer zeitnahen Nachbesserung einzuräumen.
(5) Wir haften in allen Schadensfällen gegenüber dem Auftraggeber nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen mit dem Ersatz der unnötig entstandenen Aufwendungen und Schadensersatz, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu dem Schaden geführt haben. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz sind auf maximal das Dreifache des im Falle einer einwandfreien Leistungserbringung voraussichtlich erhaltenen Honorars beschränkt (s. auch Ziffer 5, Abs. 4).
(6) Unsere gesetzliche Haftung für Schäden an Leib und Leben sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
8 Datenschutz
Wir verpflichten uns, die Daten unserer Mandanten sorgfältig und anonym zu behandeln. Ihre Daten und Unterlagen werden nur in Ausnahmefällen (z.B. gegenüber der Behörde) oder auf ausdrücklichen Wunsch unserer Mandanten freigegeben. Der Datenschutz besteht auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
9 Rückgabe von Unterlagen und Aufbewahrungspflicht
(1) Der Auftraggeber hat – soweit möglich - jederzeit Zugriff auf seine Unterlagen.
(2) Sämtliche Unterlagen, die beim Auftragnehmer abgegeben wurden, stehen ausnahmslos mit dem Abschluss des Auftrages zur Abholung bereit, es sei denn, der Auftraggeber wünscht eine frühere Rückgabe.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Unterlagen, inklusive der Bilanz und der Erfolgsrechnung zehn Jahre, Geschäftsunterlagen mit Grundstück 20 Jahre lang an einem sicheren Ort aufzubewahren.
10 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Es gilt der Gerichtstand in Dielsdorf. Es kommt das Schweizer Recht zur Anwendung.
Regensdorf, 09. Dezember 2013